Vertrauen ist die Grundlage

Die Beauftragung eines Tierarztes bedeutet einen Vertrauensvorschuss seitens des Pferdehalters.
Dieses Vertrauen sollte nicht enttäuscht werden.
Neben der bestmöglichen medizinischen Betreuung sind daher Aufklärung und Transparenz bei der Abrechnung oberstes Gebot.
Tierärztliche Leistungen werden nach der aktuell gültigen Fassung der Gebührenordnung vom 22. November 2022 abgerechnet.

 

Tierärztliche Behandlung

Tierärztliche Leistungen werden gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung für Tierärzte in Rechnung gestellt. Ein Unterbieten dieser Gebühren ist gesetzlich nicht zulässig.

 

Achtung: Die Gebühren für Notdienste („Notdienstgebühr“) sind seit dem 14. Februar 2020 rechtsverbindlich!

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ um die Gebühren für Notdienste ergänzt. Die Regelungen gelten ab dem 14.02.2020. 

Der neue Absatz 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ regelt die Abrechnung von Notdienstleistungen. Für jeden Besuch während der Notdienstzeiten ist eine Pauschalgebühr (Notdienstgebühr) in Höhe von 50,00 EUR zu entrichten.
 
Darüber hinaus müssen alle während der Notdienstzeiten erbrachten tierärztlichen Leistungen mit mindestens dem doppelten des in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) festgelegten üblichen Satzes in Rechnung gestellt werden. 

Im Rahmen des Notdienstes werden unsere Patienten außerhalb unserer regulären Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und an Feiertagen medizinisch versorgt.
Die Notdienstgebühren ermöglichen es Tierärzten, auch in Zukunft für Notfälle zur Verfügung zu stehen, da Mitarbeiter von Tierarztpraxen einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschläge oder Freizeitausgleich für Nachtarbeit sowie für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen haben.
Die höheren Kosten für Notfalldienste waren bisher in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nicht abgedeckt und konnten daher nicht in Rechnung gestellt werden, was dazu führte, dass dies für Tierarztpraxen in Deutschland finanziell nicht tragbar war. Daher hat der Gesetzgeber die Vorschriften geändert, um diese Kosten einzubeziehen. 

 

Die Bundestierärztekammer (BTK) hat eine Broschüre für Tierhalter erstellt, in der diese Änderung der Vorschriften erläutert wird.

 

BROSCHÜRE ZU DEN GEBÜHREN FÜR RETTUNGSDIENSTE

Download GEBÜHRENORDNUNG FÜR TIERÄRZTE (GOT) PDF

 

Fragen oder Anmerkungen zur Rechnung bitte an:
buchhaltung@pferdepraxis-geesthacht.de

 

Zusammen ein starkes Team.